Zum DRK in Dithmarschen gehören rund 4.000 Fördermitglieder. 1.000 Aktive sind in der Sozialarbeit und in den Bereitschaften tätig, davon rund 400 im Jugendrotkreuz – ein wichtiges Angebot ist auch der Schulsanitätsdienst (SSD).
Freiwilliges Engagement ist und bleibt die Grundlage des Roten Kreuzes. Mit diesem Potenzial knüpft das DRK in Dithmarschen heute und in Zukunft direkt an seine historischen Wurzeln an.
Der DRK-Kreisverband wird seit 2007 von Rechtsanwalt Kai Tange geführt. Er ist alleiniger Vorstand im Sinne von § 26 BGB, der Verein ist im Register AG Pinneberg/VR 532 eingetragen. Als Bereichsleiter/innen stehen dem Vorstand Sandra Hennings (Pflege und soziale Arbeit), Birgit Conrad (Finanzen u. Controlling) und Karsten Marktscheffel (Gebäudemanagement u. Energie) sowie erfahrene Einrichtungsleitungen in den fünf DRK-Zentren zur Seite - Jasmin Courkamp, Manuela Greve, Viola Handrich, Anke Philipp-Meister und Hilde Wenck.
Aufsichtsgremium ist das Präsidium des DRK-Kreisverbandes. Hier ist seit 6/2025 Joachim Heinrich Kreisvorsitzender, seine Stellvertreter/innen sind Alex Buck, William Christiansen und Inke Looft. Weitere Präsidiumsmitglieder sind Elke Bauer, Sven Früchtnicht (Kreisverbandsarzt), Rolf Göttsche, Bianca Hoppe, Hans Rudolf Philippsen, Rainer Tiré und Agnes Wroost. Für ihr langjähriges Wirken sind Ulrich Brinkmann (seit 2007) und Wiebke Boysen (seit 2025) zu Ehrenvorsitzenden des DRK Dithmarschen ernannt.
Unsere aktuelle Satzung.
Weder Staat noch Kirche haben das Rote Kreuz erfunden. Es entstand aus unabhängiger privater Initiative, bürgerschaftlichem Engagement und freiwilliger Hilfe. Darum gibt es innerhalb des Roten Kreuzes sowohl Angehörige aller Religionen und Konfessionen als auch Atheisten, Parteimitglieder verschiedener Couleur und Parteilose, Frauen und Männer aller Hautfarben sowie sämtliche Altersgruppen. Sie alle leben die Rotkreuzgrundsätze – das sind Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität. Hieraus leitet sich der Auftrag ab, Menschen zu helfen – und zwar allein nach dem Maß der Not und Hilfsbedürftigkeit.